Die Kassenprüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen, jedoch in der Satzung geregelt:
Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu
prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
Kassenprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
Ziel der Kassenprüfung: Durch die Überprüfung des Wirtschafts- und Zahlungsverkehrs werden die Integrität des Vereins und das Vertrauen der Mitglieder in ihren Vorstand gewährleistet