Erzihungsbeauftragung - ummgangssprachlich auch Muttizettel genannt
Die Erzihungsbeauftragung ist ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Veranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann.
Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1.
Das Dokument soll – je nach Veranstaltung – meist die Personenangaben der drei beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Veranstaltung enthalten.
Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.
Juristisch gesehen ist allerdings keine (Schrift-)Form zur Erziehungsbeauftragung nötig.
Für unsere Veranstaltungen der Verin den Vordruck für Erziehungsbeauftragung zum Herunterladen an.
Auszug aus Vereinsordnung Gelebtes Mittelalter e.V. | Stand 2021/03
Des Weiteren dürfen Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren auch ohne ein derartiges Schriftstück Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden.
Das Jugendschutzgesetz sieht die Regelung seit 2002 vor.
Auszug aus Vereinsordnung Gelebtes Mittelalter e.V. | Stand 2021/03