Gelebtes Mittelalter e.V. Nachempfindung und Darstellung mittelalterlicher Kultur und Geschichte
Gelebtes Mittelalter e.V.Nachempfindung und Darstellung mittelalterlicher Kultur und Geschichte

Die Mitglieder des Vereins:

Unser Team besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, das zuverlässig und kompetent im Einsatz ist.

Die aktiven Vollmitglieder:

Tina, Robin, Tim, Nick, Uwe, Tom, Rutger, Esther, Heike, Mike, Jonas, Jojo, Laurin, Eli, Ramina, Dominic, Theo, Lars, Tina J., Thorin, Matthias, Vivi, Joy, Ingwio, Mo, Viktor, Lui, Mel, Ingolf, Kira

Stand: 10/2024

Rechte der Mitglieder

  • Im Gesetz (§ 37 BGB) ist geregelt, dass eine Minderheit von mindestens 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen darf.
  • Laut Satzung ist festgelegt: „Eine Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder auf Antrag durch ein Drittel der Vollmitglieder einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert“.
  • Für die Mitglieder gibt es gegenüber dem Vorstand ein Informationsrecht bezüglich der Mitgliederzahl.
  • Mitglieder können die Beschlüsse der Mitgliederversammlung anfechten, allerdings muss dies relativ zeitnah geschehen (Frist bei Wahlen ca. ein Monat, sonst drei Monate)
  • Das einzelne Mitglied hat lediglich im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand.
  • Ein Mitglied kann im Rahmen der satzungsmäßig vorgegeben Fristen austreten.
  • Mitglieder können im Vorfeld oder während Mitgliederversammlungen Anträge stellen bzw. die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen.
  • Es besteht ein Anspruch auf Einladung und Teilnahme an allen Mitgliederversammlungen, dies gilt auch für außerordentliche und/oder nichtstimmberechtigte Mitglieder.
  • Weitere Rechte können sich aus der Satzung ableiten.

Auszug aus Vereinsordnung Gelebtes Mittelalter e.V. | Stand 2021/03

Pflichten der Mitglieder

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags
  • Vertreten der Vereinsziele
  • Vermeiden von vereinsschädigendem Verhalten
  • Ableistung einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden
  • Befolgen von Satzungsregelungen und Vereinsordnungen
  • Weitere Pflichten, die sich aus der Satzung und den Vereinsordnungen ergeben können.

Auszug aus Vereinsordnung Gelebtes Mittelalter e.V. | Stand 2021/03

Mitglieder-Status

  • Anträge zur Änderung des Mitgliederstatus werden spätestens vor einer einberufenen Mitgliederversammlung an den Vorstand (schriftlich) eingereicht.
  • Der Status der Mitglieder wird durch den Vorstand jährlich geprüft
  • Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung bei Bedarf Änderungen vor
  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Statusänderungen der Mitglieder.

Auszug aus Vereinsordnung Gelebtes Mittelalter e.V. | Stand 2021/03

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