Gelebtes Mittelalter e.V.
Nachempfindung und Darstellung
mittelalterlicher Kultur und Geschichte
Veranstaltungsordnung
Lager- und Marktordnung
1. Verhalten
Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem Verhalten, das dem Ruf und das Ansehen des Vereins in keiner Weise schadet. Allgemein ist darauf zu achten, keinen negativen Eindruck in Vereinskleidung
zu hinterlassen.
Ein gemeinsames Frühstück ist erwünscht. Allgemeines Aufstehen, spätestens 2 Stunden vor den Vereinsaktivitäten. (Kinderbespaßung, Marktaktivitäten mit Teilnahmepflicht seitens des
Veranstalters).
Die Gewandung ist mindestens 30 Minuten vor Kassen- bzw. Markteröffnung angelegt und das Lager Publikumsfähig aufgeräumt.
Jeder ist dazu verpflichtet sich an die für den Markt individuell gestalteten Dienstpläne zu halten.
Das Rauchen ist während des Marktes nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Berauschende Mittel sind nur in den Maßen zulässig, so dass sie die Vereinsarbeit nicht gefährden. Die Vereinsarbeit umfasst hierbei alle Aufgaben im Zusammenhang mit Aufführungen und Shows sowie
die im Lager anfallende Arbeiten mit Äxten.
2. Veranstaltungsregeln
Grundsätzlich gelten die Regeln des zu besuchenden Marktes / Veranstalters. Sie dienen dem reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung. Jedes Mitglied hat die Pflicht sich vor Veranstaltung über die
Gegebenheiten zu informieren.
Fahrzeuge sind mit dem Namen und Telefonnummer des Fahrzeugführers zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehen Parkplätzen abgestellt werden. Es gilt ein Parkverbot auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände. Im Veranstaltungsgelände ist maximal Schritttempo zu fahren.
Tiere sind Grundsätzlich erlaubt. Sie sind Tier gerecht zu halten. Hunde sind angeleint zu halten. Besitzer der Tiere übernehmen die Haftung für eventuelle Schäden durch ihre Tiere. Eine
Haftpflichtversicherung wird unbedingt empfohlen.
Der Platz im und vor dem Lager ist Müllfrei zu halten. Jedes Lager muss einen mittelalterlichen Unratbehälter (mind. 10 Liter Fassungsvermögen), vor seinem Lager bereitstellen. Möglichst keine
Plastikmülltüte in die Behälter einlegen. Der Unratbehälter ist regelmäßig zu lehren. Nach dem Abbau ist der gesamte Lagerplatz noch mal von Unrat zu reinigen. Der Müll ist in den
bereitstehenden Container zu entsorgen. Die Müllkörbe die auf dem Markt verteilt sind, werden nicht zur Müllentsorgung benutzt.
Grundsätzlich gilt auf jedem Gelände Nachtruhe, es sei denn es wird bei der Veranstaltungsbesprechung etwas anderes verkündet. Nachtruhe gilt am Aufbautag und am letzten Veranstaltungstag um
22:00 und an den andern Tagen um 01:00 Uhr. Gegebenfalls wird von dem Veranstalter bzw. durch die Projektleitung eine vorgeschobene Nachtruhe eingeleitet.
Die persönliche und auch gemeinschaftliche Ausrüstung ist zur Nachtruhe in den dafür vorgesehenen Zelten vor Diebstahl und Witterungseinflüssen sicher zu stellen. Tische sind frei zu
halten, Kisten zu verschließen und der Unrat ist von jedem persönlich zu entfernen.
Die Regeln, Pflichten und Anordnungen des Veranstalters sind unbedingt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen ist ein sofortiger Ausschluss einzelner Teilnehmer durch die Projektleitung bzw. den
Vereinsvorstand von der Veranstaltung möglich.
3. Anmeldung
Mit Anmeldung werden die Vereinsatzung und Vereinsordnungen im vollen umfang akzeptiert und unterstützt.
Um für unsere Veranstaltungen Plätze planen zu können brauchen wir eine verbindliche Zusage der Vereinsmitglieder und Teilnemer, da wir bei einigen Terminen an die Grenzen der Flächen stoßen. Die
Teilnehmer haben sich rechtzeitig und vor allem verbindlich anzumelden, wenn möglich vor der Saison über Anmeldeformulare oder Umfragen, welche durch den Vorstand organisiert werden.
Sollte es dem Teilnehmer nicht möglich sein vor der Saison anzumelden, gilt eine Anmeldefrist von mindestens 2 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Vorstand
(info(at)gelebtes-mittelalter.de).
Absagen müssen mindestens 2 Wochen vor Aufbautermin erfolgen, da sonst freie Plätze nicht mehr belegt werden können. Daraus entstehende Kosten gegenüber dem Veranstalter müssen dann von
unentschuldigt abwesenden Teilnehmer getragen werden.
4. Sicherheit
Jedes Lager hat mindestens einen Erste-Hilfe-Verbandskasten (DIN 13164) mit gültigen Haltbarkeitsdatum vorzuweisen.
Arbeiten mit Kettensägen ist nur den dafür ausgebildeten Personen unter Berücksichtigung aller Sicherheitvorschriften auf eigene Gefahr gestattet
5. Aufnahme von Gästen bei Veranstaltungen
Das Mitbringen von Gästen ist erst nach vorheriger Anmeldung gestattet. Dies soll mindestens 2 Wochen vor dem Markt erfolgen und bedarf der Zustimmung des Vorstandes bzw. der am Markt
teilnehmenden Mitglieder.
Gäste, insbesondere die, die man auf dem Markt kennen gelernt hat, dürfen nicht ohne Aufsicht im Lager verbleiben. Der Aufenthalt dieser bedarf der Abstimmung durch die Ratsmitglieder bzw.
den Vorstand. Ungeladene Gäste nehmen in der Regel nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teil.
6. Haftung
Das Betreten und die Teilnahme im gesamten Lager- und Aktionsbereich erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Vereins Gelebtes Mittelalter e.V., den Lager- und
Aktionsbereich in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Verein Gelebtes Mittelalter e.V. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Durchgänge, Abspannungen, Zelthöhen, Zeltgestänge und andere Ausrüstungsgegenstände sind Teil der historischen Darstellung und können von den derzeit geltenden Normen abweichen. Für
Schäden, Unfälle oder Verletzungen, die aus dieser Tatsache geschuldet sind, haftet der Verein nicht.
Schäden, Unfälle oder Verletzungen, die Besucher erleiden sind sofort dem Vorstand oder der Projektleitung zu melden. Spätere Meldungen können nicht anerkannt werden. Eventuelle
Schadensersatzansprüche sind schriftlich bei dem Verein Gelebtes Mittelalter e.V. geltend zu machen.
Der Verein Gelebtes Mittelalter e.V. haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen.
Der Verein Gelebtes Mittelalter e.V. haftet nicht für Schäden durch Dritte.
Berechtigte Schadensersatzansprüche werden nach Prüfung durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Vereins Gelebtes Mittelalter e.V. beglichen.
Für weitere Schadensansprüche gegenüber Vereinsmitglieder wird der Abschluss einer private Haftpflichtversicherung empfohlen.
7. Foto- und Filmgenehmigung
Der Verein ist berechtigt, die Aktivitäten außschließlich für Vereinszwecke in Form von Fotos, Audio- und Videoaufnahmen zu dokomentieren.
Der Verein kann die hergestellten Fotos, Dateien etc. dem Veranstalter kostenfrei mit allen Nutzungsrechten zur Verfügung stellen.
Gültigkeit
Die Veranstaltungsordnung (Lager- und Marktordnung) ist bestandteil der Vereinsordnungen (VO) des Vereins Gelebtes Mittelalter e.V. und hat mit Gründung des Vereins ab 01.03.2011 Gültigkeit.
Am 13.03.2016 wurden durch den Vorstand die VO überabeitet und beschlossen.